Föhring Bestattungen - Kontakte und Abmeldungen
Wichtige Punkte, an die Sie denken müssen:
•Änderung im Grundbuch
•Eintragungsanträge in das Grundbuch bedürfen in der überwiegenden Anzahl der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung.
Ausnahmen sind z. B.:
•Berichtigung des Eigentümers nach Erbfall.
•Das Grundbuchamt finden Sie in Ihrem zuständigen Amtsgericht
•Kündigung der Wohnung
•Für die Auszahlung der Kaution oder der Anteile in einem Bauverein
oder einer Baugenossenschaft, wird ein Erbschein benötigt.
Wichtige Punkte, an die Sie denken müssen:
•Änderung im Grundbuch
•Eintragungsanträge in das Grundbuch bedürfen in der überwiegenden Anzahl der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung.
Ausnahmen sind z. B.:
•Berichtigung des Eigentümers nach Erbfall.
•Das Grundbuchamt finden Sie in Ihrem zuständigen Amtsgericht
•Kündigung der Wohnung
•Für die Auszahlung der Kaution oder der Anteile in einem Bauverein
oder einer Baugenossenschaft, wird ein Erbschein benötigt.
•Kündigung Telefonanschluss, GEZ, Zeitungsabonnement.
•Kündigung der Gebäude, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Rechtschutzversicherung
•Kündigung der Mitgliedschaft in Vereinen oder anderen Institutionen
•Bei allen Abmeldungen legen Sie vorsichtshalber eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Und hier empfehlen wir Ihnen noch einige weitere Internetseiten, auf denen Sie wissenswerte Informationen erhalten:
Rednerin Claudia Mihm
•www.trostworte-hamburg.de
Hospiz
•www.hospiz-sinus.de
•www.hospiz-sinus-barmbek.de
•www.hospiz-sinus-othmarschen.de
•www.albertinen-hospiz-volksdorf.de
•www.hospiz-am-ik.de
•www.hamburger-hospiz.de
Über alle Hospize hören wir immer wieder nur Gutes.
Über das Hospiz Helenstift können wir aus eigener Erfahrung berichten.
Sprechen Sie uns gern an.
Herzurne
•www.dasherzlicht.de
Gehörlosenverband Hamburg e.V.
•www.glvhh.de
Das Zentrale Testamentsregister
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen.
Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft.
Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
•www.testamentsregister.de
Hilfe zur Bewältigung Ihrer Trauer finden Sie hier:
•www.ita-ev.de
•www.verwaiste-eltern.de
Wichtige Arbeit von Clowns für kranke Kinder
•www.klinik-clowns-hamburg.de
Hier finden Eltern von schwer kranken Kindern Hilfe
•www.sternenbruecke.de
Ein Projekt welches wir gerne unterstützen
•www.stolpersteine-hamburg.de
Andere Links
•www.heimatverein-kleinborstel.de
•Kirchengemeinden in Hamburg
•Kündigung der Gebäude, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Rechtschutzversicherung
•Kündigung der Mitgliedschaft in Vereinen oder anderen Institutionen
•Bei allen Abmeldungen legen Sie vorsichtshalber eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Und hier empfehlen wir Ihnen noch einige weitere Internetseiten, auf denen Sie wissenswerte Informationen erhalten:
Rednerin Claudia Mihm
•www.trostworte-hamburg.de
Hospiz
•www.hospiz-sinus.de
•www.hospiz-sinus-barmbek.de
•www.hospiz-sinus-othmarschen.de
•www.albertinen-hospiz-volksdorf.de
•www.hospiz-am-ik.de
•www.hamburger-hospiz.de
Über alle Hospize hören wir immer wieder nur Gutes.
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Sprechen Sie uns gern an.
Herzurne
•www.dasherzlicht.de
Gehörlosenverband Hamburg e.V.
•www.glvhh.de
Das Zentrale Testamentsregister
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen.
Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft.
Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
•www.testamentsregister.de
Hilfe zur Bewältigung Ihrer Trauer finden Sie hier:
•www.ita-ev.de
•www.verwaiste-eltern.de
Wichtige Arbeit von Clowns für kranke Kinder
•www.klinik-clowns-hamburg.de
Hier finden Eltern von schwer kranken Kindern Hilfe
•www.sternenbruecke.de
Ein Projekt welches wir gerne unterstützen
•www.stolpersteine-hamburg.de
Andere Links
•www.heimatverein-kleinborstel.de
•Kirchengemeinden in Hamburg