Feuerbestattungen 
 
Bestattungsarten - Feuerbestattungen

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem für die Feuerbestattung zugelassenen Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Selbstverständlich können Sie vorher in einer Kapelle, Kirche oder Trauerfeierhalle mit einem Redner oder Pastor von Ihrem lieben Angehörigen Abschied nehmen. Gern stehen wir Ihnen auch bei einer von Ihnen gestalteten Trauerfeier zur Seite. Im Bestattungsforum Friedhof Ohlsdorf haben Sie die Möglichkeit den Sarg nach der Trauerfeier zum Ofen zu begleiten.

Die Terminierung kann auch so gelegt werden, dass vormittags die Feier am Sarg stattfindet und nachmittags die Urnenbeisetzung.

Urnenwahlgrab

Ein Wahlgrab, z. B. eine Paar-, Themen- oder Staudengrabstätte, wird von Ihnen als Angehöriger ausgewählt, gern begleiten wir Sie beim Grabkauf. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Das Nutzungsrecht dieser Grabstätte wird für eine bestimmte Zeit, in der Regel 25 Jahre, überlassen. Die Ruhezeit kann auf Wunsch nach Ablauf verlängert werden. Bei einer weiteren Beisetzung in dieser Grabstätte muss das Nutzungsrecht um die bereits abgelaufenen Jahre verlängert werden. Auch Rasengräber, im Volksmund besser bekannt als "halbanonyme" Gräber, zählen dazu. Auch diese Grabarten stehen für Erd- und Urnenbestattungen zur Verfügung. So kann bei einer Wahlgrabstätte eine Generationenübergreifende Familiengrabstätte geschaffen werden.

Urnenreihengrab

Eine Reihengrabstätte wird vom Friedhof der Reihe nach zugeteilt und es darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Ein Reihengrab ist kostengünstiger als ein Wahlgrab. Das Nutzungsrecht fällt nach Ablauf der Ruhezeit an den Friedhof zurück. In Einzelfällen kann ein Antrag auf Umwandlung in eine Wahlgrabstätte gestellt werden. Meistens ist es erwünscht, dass die Grabstelle selbstbestimmt bepflanzt oder gepflegt wird. Ein Grabstein kann gesetzt werden. So entsteht bereits mit geringem Aufwand eine einmalige Gedenkstelle.

Anonyme Feuerbestattung

Hier kann eine anonyme Beisetzung in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Einige Friedhöfe erlauben das Begleiten der Beisetzung durch Angehörige. Eine vorherige Trauerfeier ist wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich.
 

 

           
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